Jahresabschlusserstellung
- Erstellung von (Handels)bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Ausschöpfung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten (Bilanzpolitik).
- Erstellung von Anhang und Lagebericht, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. ein Wahlrecht ausgeübt werden soll.
- Erstellung einer vom Handelsrecht abweichenden Steuerbilanz, soweit dies für steuerliche Zwecke erforderlich ist bzw. von Ihnen gewünscht wird
- Erstellung eines Erläuterungsberichtes zum Jahresabschluss (optional). Die Erläuterungen zum Jahresabschluss werden insbesondere von Banken gern gesehen.
- Ausführliche (Vor)besprechung des Jahresabschlusses mit Bilanzanalyse
- Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Handelsregister, gegebenenfalls unter Ausschöpfung aller gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen.